Kostenübernahme:
Leistungen, die auf Grundlage des Vertrages über die Versorgung mit Hebammenhilfe nach § 134a SGB V erfolgen, werden von der Hebamme direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet. Bei Selbstzahlerinnen erfolgt die Rechnungsstellung nach der Hebammengebührenverordnung Baden-Württemberg an die Patientin selber.
Eigenanteil:
In folgenden Fällen werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen und werden daher privat in Rechnung gestellt:
Vertretungsregelung
Die Hebamme verpflichtet sich über geplante Abwesenheit (Urlaub, Fortbildung etc.) und bei kurzfristiger Abwesenheit (Krankheit, Privater Notfall etc.) so früh es ihr möglich ist zu informieren. Es besteht kein Anspruch auf Vertretung durch eine andere Hebamme.
Erreichbarkeit:
Mo-Fr 8.00-18.00Uhr; Sa, So, Feiertag 10.00-16.00Uhr, per SMS oder Anruf.
Aufgrund des neuen Hebammenhilfevertrags ist eine Abrechnung schriftlicher Kommunikation (z.B. E-Mail, SMS) nicht mehr möglich. Die Kontaktaufnahme bei Fragen oder Problemen kann per SMS erfolgen, die Hebamme meldet sich telefonisch zurück.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Nachrichten/ Anfragen per WhatsApp oder sonstiger Messenger-Dienste grundsätzlich nicht beantwortet.
In dringenden Fällen selbstständige Kontaktaufnahme mit dem behandelnden Gynäkologen, Kinderarzt oder dem nächsten Krankenhaus.
Sondervereinbarung:
1.) An Wochenenden und Feiertagen besteht kein Anspruch auf eine aufsuchende Wochenbettbetreuung.
2.) Während dem Urlaub besteht kein Anspruch auf Hebammenbetreuung, oder eine Vertretung.
3.) Die Hebamme übernimmt die Wochenbettbetreuung bei einer Hausgeburten erst ab dem 3. Tag post partal.
4.) Die Betreuung einer ambulanten Geburt ist nicht möglich.
Datenverarbeitung:
Die zum Zwecke der Erbringung der Hebammen-Dienstleistungen erhobenen Daten werden DSGVO-konform verarbeitet.
Die erhobenen Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten für Dokumentation und Abrechnung (30 Jahre bei Hausgeburten, in allen anderen Fällen 10 Jahren) unwiderruflich gelöscht. Die Daten werden nicht ohne Einwilligung der Betreuten weitergegeben - mit Ausnahme gesetzlicher Verpflichtungen wie der Abrechnung. Es besteht grundsätzlich das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerruf und Widerspruch. Sollte der Verdacht einer Verletzung des Datenschutzrechtes vorliegen, kann bei der zuständigen Aufsichtsbehörde Beschwerde einlegt werden.